ETS2 und das Klimaziel für 2040
Ohne ETS2 wird die EU ihre Klimaziele für 2040 und 2050 nicht erreichen. Gemäß dem EU-Klimagesetz muss die Union bis 2050 rechtlich Klimaneutralität erreichen. Bis 2030 gilt ein Zwischenziel, wonach die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 55 % gesenkt werden sollen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Publikation läuft der politische Prozess zur Festlegung eines Zwischen-Klimaziels für 2040. Im Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Emissionsreduktion von 90 % bis 2040 gegenüber dem Niveau von 1990, jedoch mit einer besorgniserregend langen Liste von „Flexibilitäten”, die den Mitgliedstaaten erlauben könnten, sich ihrer Verantwortung im Kampf gegen den Klimawandel zu entziehen.
Jede Schwächung des ETS2 muss durch eine Erhöhung der Gesamtemissionsreduktionen in den Sektoren ETS1 oder Nicht-ETS kompensiert werden, damit das EU-Klimaziel für 2040 eingehalten werden kann. Dies betrifft vor allem den Industrie- und Agrarsektor, wo zusätzliche Emissionsreduktionen mit einer Reihe politischer und gesellschaftlicher Herausforderungen verbunden sind.
Es ist wichtig zu bekräftigen, dass das ETS2 zwar als wesentlich für die Erreichung der Klimaziele der EU angesehen wird, aber nur als zentraler Bestandteil eines Policy-Mixes funktionieren kann. Die Lastenteilungsverordnung (ESR) legt für den Zeitraum 2021 bis 2030 nationale Minderungsziele für jeden Mitgliedstaat fest, basierend auf Solidarität und Fairness, wobei wohlhabendere Nationen mit einem höheren historischen Emissionsniveau einen größeren Anteil zu den CO2-Reduktionen beitragen müssen. Die ESR sollte über 2030 hinaus verlängert werden, um den Mitgliedstaaten weiterhin Anreize zu bieten, ergänzende Klimamaßnahmen auf lokaler und nationaler Ebene zu entwickeln und umzusetzen – damit sie ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden und die durch den ETS-Rahmen unterstützten Ambitionen gezielt vorantreiben.

