Klima-Sozialfonds (KSF)
Finanzierung des Klima-Sozialfonds
Zuteilung des KSF
Ausgaben des Klima-Sozialfonds
Der KSF kann für grüne Investitionen verwendet werden, um die Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Emissionsminderungen zu verbessern. Zu den grünen Investitionen zählen beispielsweise energieeffiziente Renovierungen, die Dekarbonisierung von Heiz- und Kühlsystemen, emissionsfreie Fahrzeuge sowie die Beteiligung an Energiegemeinschaften. Die Mitgliedstaaten können steuerliche Anreize oder finanzielle Unterstützung einführen, um die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge und Fahrräder zu erleichtern oder die bestehende Infrastruktur zu modernisieren. Die KSF-Verordnung nennt ausdrücklich die Entwicklung eines Marktes für gebrauchte emissionsfreie Fahrzeuge, die Schaffung von Anreizen für die Nutzung erschwinglicher und zugänglicher öffentlicher Verkehrsmittel und die Unterstützung privater und öffentlicher Einrichtungen bei der Bereitstellung nachhaltiger Mobilitätslösungen – etwa Mobilität auf Abruf, gemeinschaftliche Verkehrsdienste und aktive Mobilitätsformen.
Ein begrenzter Anteil von bis zu 37,5 % des Fonds kann für vorübergehende direkte Einkommensunterstützung verwendet werden, da viele Investitionen – wie etwa Gebäudesanierungen oder der Ausbau öffentlicher Verkehrslinien – mehrere Jahre in Anspruch nehmen können. Während dieser Zeit sind schutzbedürftige Haushalte, die auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind, dem CO2-Preis ausgesetzt, sodass möglicherweise eine finanzielle Entlastung erforderlich ist.
Weitere 2,5 % der Mittel stehen für öffentliche Konsultationen, Kommunikationsmaßnahmen, die Durchführung von Studien oder die Bereitstellung technischer Unterstützung und den Kapazitätsaufbau der Durchführungsstellen zur Verfügung. Diese Kategorie kann Schulungen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Fonds und zur Erreichung seiner Ziele oder die Einrichtung von „One-Stop-Shops“ umfassen. Diese sollen den Bürger:innen helfen, Hindernisse bei der Inanspruchnahme staatlicher Programme im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohngebäuden zu überwinden.
Prozess des Klima-Sozialplans
Eine positive Bewertung führt zu einem Rechtsakt der Kommission, in dem alle Informationen zur Umsetzung des KSP, einschließlich der maximalen Mittelzuweisung und des nationalen Beitrags, festgehalten werden. Die Auszahlung der Mittel ist an die Erreichung der im Plan definierten Meilensteine und Ziele geknüpft. Die Mitgliedstaaten können zweimal jährlich Zahlungen beantragen, wobei die ersten Auszahlungen im Jahr 2026 erfolgen sollen. Sollte ein KSP nicht mehr umsetzbar sein oder erhebliche Anpassungen erfordern, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Plan entsprechend zu überarbeiten. Die Kommission kann einen geänderten Plan ablehnen, nachdem sie dem Mitgliedstaat Gelegenheit gegeben hat, über erzielte Ergebnisse zu berichten und Abweichungen zu begründen.
Der Klima-Sozialplan (KSP) jedes Mitgliedstaats muss Folgendes enthalten:
- Eine Schätzung der zu erwartenden Auswirkungen der Preiserhöhungen infolge der Einführung des ETS2, insbesondere im Hinblick auf Energie- und Verkehrsarmut.
- Die geschätzte Anzahl und Identifizierung schutzbedürftiger Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer (sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch im Individualverkehr).
- Konkrete Maßnahmen und Investitionen, die geplant sind, um die negativen Auswirkungen der Preiserhöhung auf diese Zielgruppen abzumildern, einschließlich vorübergehender Einkommensunterstützung und langfristiger Maßnahmen zur Dekarbonisierung.
- Meilensteine, Ziele und Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung und Fertigstellung bis Mitte 2032.
- Angaben zu den Kosten des Plans sowie eine Erläuterung, wie die Kosteneffizienz sichergestellt wird.
- Darlegung der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der „Nichtverursachung erheblicher Umweltschäden“ („Do No Significant Harm”-Prinzip).
- Informationen über die durchgeführten öffentlichen Konsultationen, die zur Ausarbeitung des Plans beigetragen haben. Dazu gehören öffentliche Konsultationen mit lokalen und regionalen Behörden, Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, relevanten Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und anderen Interessengruppen. Der Plan selbst muss eine Zusammenfassung dieser Konsultationen enthalten, die bei der Bewertung durch die Kommission berücksichtigt wird.

